Anrechnung von Vermögen - Hinzuverdienst - Wohnungsgröße und Eigenheim - Betreuung der Arbeitslosen 


Anrechnung des eigenen Vermögens und der Altersvorsorge

Vorhandenes Vermögen wird oberhalb bestimmter Freigrenzen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Diese Grenzen liegen bei 150 Euro pro Lebensjahr. Der Betrag darf jedoch 13.000 Euro je Partner nicht übersteigen. Ausnahmen stellen Personen dar, die bis zum 1. Januar 1948 geboren wurden. Für sie gilt ein Freibetrag von 520 Euro je Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von je 750 Euro. Bei der Vermögensanrechnung werden auch Lebensversicherungen einbezogen.

Für Vermögen, das der Altersvorsorge nach dem 60. Lebensjahr dient, soll ein zusätzlicher Betrag von 250 Euro pro Lebensjahr unangetastet bleiben. Auch hier gilt die Obergrenze von 13.000 Euro. Verschont bleiben hierbei Betriebsrenten, die Riester-Rente oder weitere gesetzliche Förderungen zur Rente sowie selbstgenutztes Wohneigentum. Anders als bei der heutigen Arbeitslosenhilfe wird zukünftig auch das Vermögen von Kindern ab einer gewissen Grenze angerechnet. Für Kinder gilt bereits ab der Geburt ein Freibetrag von 4.100 Euro. Weiterhin haben Kinder einen sogenannten Anschaffungsfreibetrag in Höhe von 750 Euro.

Die Bemessungssätze für den Hinzuverdienst

Künftig kann beim ALG II mehr hinzuverdient werden als bisher in der Sozialhilfe. Es gilt ein Erwerbstätigenfreibetrag von:

  • 15% bei einem Bruttolohn bis 400 Euro,
  • zusätzlich 30% bei einem Bruttolohn von 400 bis 900 Euro,
  • zusätzlich 15% bei einem Bruttolohn von 900 bis höchstens 1.500 Euro, mindestens jedoch 69 Euro (West) bzw. 66,20 Euro (Ost).

    Wohnungsgröße und Eigenheim

    Der Staat übernimmt die Kosten für angemessenen Wohnraum. Als angemessen gelten dabei Wohnraum für Singles bis zu 50 Quadratmeter, für einen Vier-Personen-Haushalt bis zu 90 Quadratmeter. Eine Eigentumswohnung oder ein selbst genutztes Haus werden akzeptiert, wenn die Wohnfläche 120 bzw. 130 Quadratmeter nicht überschreitet.

    Die gezieltere Betreuung der Arbeitslosen

    Als zentrale Anlaufstelle für Betreuung und Vermittlung werden flächendeckend sogenannte Jobcenter eingeführt, in denen künftig alle Empfänger des neuen ALG II betreut werden. Ziel ist es, dass ein Vermittler künftig 75 Arbeitssuchende, statt bisher 350, betreut.

    Fazit

    Mit all diesen Änderungen stellt das Hartz IV-Projekt im Rahmen der Agenda 2010 ein enormes Reformvorhaben dar. Es handelt sich um die größte Sozialreform in Deutschland seit 1949. Zusammenfassend lässt sich über das Hartz IV - Konzept sagen, dass es für bisherige Bezieher von Arbeitslosenhilfe eher zu einer Schlechterstellung führen wird. Das liegt zum einen daran, dass die heutige Arbeitslosenhilfe meist über dem heutigen Sozialhilfeniveau liegt. Zudem wird durch die Anrechnung des Privatvermögens von Kindern eine finanziellen Schlechterstellung der Bezieher von Arbeitslosenhilfe bewirkt. Außerdem wird bei der Rentenversicherung zukünftig nur noch der Mindestbeitrag gezahlt.

    Andererseits führt die Reform besonders für bisherige erwerbsfähige Sozialhilfebezieher zu einer deutlichen Besserstellung. So werden zukünftig die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von staatlicher Seite gestellt. Für diese Personengruppe steigen die Freibeträge beim Privatvermögen des Betroffenen und der Kinder. Ebenso ist zukünftig der Besitz eines angemessenen Autos erlaubt, der Rückgriff auf Unterstützung durch Eltern und Kinder ausgeschlossen und ein Anspruch auf Vermittlung durch die Arbeitsagentur gegeben.

    (Stand: Oktober 2009)
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