Die betriebliche Altersvorsorge 


Die betriebliche Altersvorsorge

Seit 2002 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (baV) per Entgeltumwandlung (§1a im Betriebsrentengesetz). Das besondere an der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass Ihr Arbeitgeber diese Versicherung für Sie abschließt und die Beiträge von Ihrem Lohn oder Gehalt zahlt. Sie sind von Anfang an unwiderruflich bezugsberechtigt für sämtliche Leistungen. Zudem können hierbei auch der Todesfall, eine Berufsunfähigkeit und ein Unfallrisiko abgesichert werden. Neu ist seit dem 1. Januar 2005 das Recht für Sie als Arbeitnehmer (bis auf einige Ausnahmefälle) auf Mitnahme der unverfallbaren Anwartschaft beim Wechsel des Arbeitgebers. Die Vererbbarkeit der Rentenauszahlung entfällt.

Das Recht auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge haben nur Beschäftigte, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind. Wie der Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge umgesetzt wird, dass müssen Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem Arbeitgeber individuell vereinbaren. Der Arbeitgeber bestimmt, welche Variante der baV gewählt wird und ob er eine Betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeiter selbst finanziert oder ob Bestandteile des Gehalts umgewandelt werden.

Die betriebliche Altersvorsorge kann vom Staat gefördert werden, im Rahmen der Riester-Förderung per Zulage bzw. Sonderausgabenabzug. Durch das Fördermodell der Bundesregierung sind Beiträge und Zuwendungen an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse und einen Pensionsfonds förderungsfähig nach § 10a EStG, soweit beim Arbeitnehmer eine individuelle Versteuerung mit Beitragszahlung zur Sozialversicherung erfolgt. Die Direktzusage und die Unterstützungskasse werden nicht bezuschusst. Um die Förderung zu erhalten, können diese auf den Pensionsfonds übertragen werden. 

Formen der betrieblichen Altersvorsorge - Direktzusage/Pensionszusage

Bei der Direktzusage/Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinem Arbeitnehmer nach Eintritt des Versorgungsfalles (z.B. Ruhestand, Invalidität, Tod) Versorgungsleistungen zu gewähren. Hierbei werden vom Arbeitnehmer keine eigenen Beiträge geleistet, da das Unternehmen der Träger der Versorgung ist und die Zahlungen aus betrieblichen Mitteln finanziert werden. Bei der Entgeltumwandlung sind die Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahresende 2008 sozialversicherungsfrei. Bei der Auszahlung werden die Renten versteuert. 

Formen der betrieblichen Altersvorsorge - Unterstützungskasse

Ebenfalls wie bei der Direktzusage verpflichtet sich das Unternehmen seinen Arbeitnehmern Versorgungsleistungen zu gewähren. Das besondere hierbei ist, dass die Unterstützungskasse nicht im Unternehmen eingegliedert ist, sondern diese erhält die Zuwendungen und Rücklagen der späteren Versorgungsleistungen von einem oder mehreren Unternehmen. Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung und die Leistungen über den Abschluss von Lebens- oder Rentenversicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft absichert.

Je nach Leistungsplan gibt es eine einmalige Kapitalzahlung oder eine laufende Rentenzahlung. Die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Beiträge sind lohnsteuerfrei und die Leistungen der Unterstützungskasse werden bei der Auszahlung im Rentenalter besteuert. Die Sozialversicherungsfreiheit dieser ist auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahresende 2008 begrenzt. 

Formen der betrieblichen Altersvorsorge - Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine besondere Form der Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer für Sie als Arbeitnehmer abschließt. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber erbracht bzw. vom Arbeitnehmer als Beteiligung durch Entgeltumwandlung geleistet. Hierbei kann für die Beiträge bis zu einer Höhe von 1.752 Euro pro Jahr der pauschale Lohnsteuersatz von 20 Prozent genutzt werden. Die pauschal versteuerten Beiträge sind bis zum Jahr 2008 sozialversicherungsfrei, wenn diese für die Direktversicherung aus einer Sonderzahlung (z.B. Weihnachtsgeld) finanziert werden.

Seit dem 1. Januar 2005 gibt es die Möglichkeit, anstelle der pauschalversteuerten Beiträge (bis 1.752 Euro), zusätzlich zu den Beiträgen in Höhe von 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze noch weitere 1.800 Euro lohnsteuerfrei in die Direktversicherung zu leisten. Diese Beiträge sind jedoch sozialversicherungspflichtig (ca. 20 Prozent Sozialabgaben). Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht mehr möglich. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, die voll versteuert wird. 

Formen der betrieblichen Altersvorsorge - Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine Versicherung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Hierbei zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag, an dem Sie sich mit Beiträgen aus Ihrem Arbeitsentgelt beteiligen können. Diese Beiträge zur Pensionskasse sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung lohnsteuerfrei und unterliegen bis zum Jahresende 2008 nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

Genau wie bei der Direktversicherung, ist es seit dem 1. Januar 2005 möglich, statt der bisherigen pauschalversteuerten Beiträge (bis 1.752 Euro), zusätzlich zu den Beiträgen in Höhe von 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze noch weitere 1.800 Euro lohnsteuerfrei zu leisten. Diese sind sozialversicherungspflichtig (ca. 20 Prozent Sozialabgaben). 

Formen der betrieblichen Altersvorsorge - Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine vom Betrieb unabhängige, selbstständige und flexible Versorgungseinrichtung und unterscheidet sich von der Pensionskasse in der freien Wahl der Geldanlage, z.B. kann ein höherer Kapitalanteil in Aktien angelegt werden. Der Pensionsfonds untersteht der Aufsicht und der Anlageregulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die Altersvorsorgeleistungen des Pensionsfonds werden für die Arbeitnehmer durch Pensionspläne geregelt und die Beiträge werden vom Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung gezahlt. Die Möglichkeit einer Beteiligung als Beschäftigter besteht ebenfalls.

Die Auszahlung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente. Die Beiträge zum Pensionsfonds durch die Entgeltumwandlung sind bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung lohnsteuerfrei und unterliegen bis zum Jahresende 2008 nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

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