Mietkautionskonten- Die richtige Anlage von Mietsicherheiten 


Mietkautionskonten- Die richtige Anlage von Mietsicherheiten

Nicht selten müssen sich Mieter bei der Anmietung einer Wohnung verpflichten, eine Mietsicherheit (Kaution) zu leisten. Mit dieser Kaution sichert der Vermieter seine Ansprüche gegenüber dem Mieter, z.B. die Miete, Neben-kosten, Schadensersatzansprü-che wegen Beschädigungen oder unterlassener Schönheits-reparaturen. Welche  Anlageform als Mietsicherheit gewählt wird, das müssen Mieter und Vermieter untereinander vereinbaren.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was der Vermieter fordern kann und welche Alternativen es zu den gebräuchlichen Anlageformen gibt. Zusätzlich erhalten Sie Hinweise und Informationen, welche Möglichkeiten Mieter haben, wenn der Vermieter sich weigert, die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses zurückzubezahlen. 

Allgemeine Grundlagen zur Mietkaution

Nach dem Gesetz kann bei Abschluss eines Mietvertrages vereinbart werden, dass der Vermieter eine Mietkaution vom Mieter erhält. Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters. Sie dient als Sicherheit für den Vermieter, falls der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht erfüllt. Wenn der Mieter zahlungsunfähig ist, kann die Mietkaution zumindest teilweise offene Miet- oder Nebenkostenforderungen oder Ansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen begleichen.

Wenn eine Mietkaution vereinbart wurde, ist der Mieter auch vertraglich verpflichtet, sie zu zahlen. Tut er das nicht, so kann der Vermieter noch bis nach dem Ende des Mietverhältnisses auf Leistung der Kaution klagen. Auch steht der Mietvertrag dann unter Vorbehalt - der Vermieter kann dem Mieter fristlos kündigen, solange und weil die Kaution nicht bezahlt ist.

In § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Mietkaution gesetzlich verankert. Danach darf die Kaution für Wohnraum die 3-fache Monatsmiete nicht übersteigen. Damit ist die reine Nettokaltmiete gemeint, ohne die Vorauszahlungen für Nebenkosten und Heizung. Die Sicherheitsleistung kann in drei gleich hohen Monatsraten gezahlt werden. Die erste Teilleistung muss mit Beginn des Mietverhältnisses (also nicht am Tage des Vertragsabschlusses) erfolgen. Wird die Kaution für ein laufendes Mietverhältnis vereinbart, so ist die erste Rate sofort zu bezahlen, die beiden weiteren in den folgenden zwei Monaten.

Als Basis für die Berechnung der Kautionshöhe gilt die Nettomiete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kaution vereinbart wird. Steigt die Miete später, kann der Vermieter keine weitere Kaution nachfordern.

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