Kasko für das eigene Boot 

Für Schäden am eigenen Boot kommt die Kasko auf. Nach Möglichkeit sollte man eine Versicherung wählen, bei der auch durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden versichert sind. Wenn überhaupt, sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit höchstens mit 10.000 Euro versichert. Denn nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz darf der Versicherer bei Fahrlässigkeit die Leistungen je nach Schwere der Schuld kürzen. Bei unfallfreien Jahren gewährt der Versicherer meistens einen Schadenfreiheitsrabatt, dann sinkt die Versicherungsprämie im darauffolgenden Jahr. Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten bis mindestens 500.000 Euro sollten in der Kasko eingeschlossen sein.

Kasko sollte Wintertransport abdecken

Die Kasko sollte den Transport des Bootes vom Winterlager zum Gewässer gegen sämtliche Gefahren wie Herunterfallen vom Trailer oder vor Diebstahl absichern. Am besten man lässt den festen Neuwert des Bootes versichern. So wird bei einem Totalschaden auch für ein sechs Jahre altes Boot der Neuwert erstattet. Bei der Bootskasko gilt das Prinzip der All-Gefahren-Deckung. Das heißt, generell ist alles versichert, was nicht konkret ausgeschlossen ist. Dennoch sollten Außenmotoren, Navigationssysteme, Trailer etc. sicherheitshalber in die Bootskaskoversicherung eingeschlossen sein, da die Hausratversicherung im Regelfall nicht dafür aufkommt. 

Da es sich nicht um ein Standard-Geschäft handelt, ist ein Leistungsvergleich zwischen den verschiedenen Versicherern schwierig. Ausschlaggebend für den Beitrag sind das Fahrgebiet und die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung sowie der Wert des Bootes. Bei Motorbooten wird außerdem Motorstärke und Antriebsart des Motors zur Prämienberechnung herangezogen. Die Prämien sind im Allgemeinen verhandelbar.

Skipperhaftpflicht für gemietete Boote

Wird ein Boot gemietet, bestehen seitens des Vermieters in der Regel schon eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung. Diese Kosten sind im Mietpreis enthalten. Schlimmstenfalls haftet der Skipper bei einem Unfall mit seinem Privatvermögen. Daher empfiehlt der Bund der Versicherten den Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung. Verursacht der Skipper durch grobe Fahrlässigkeit einen Unfall, kommt die Haftpflicht selten oder in begrenzter Höhe dafür auf. Hier springt die Skipperhaftpflicht ein.

Zudem übernimmt die Versicherung Schäden an Hafen- und Steganlagen und zahlt dem Bootsverleiher Aufwandsentschädigungen für entgangene Gewinne. Auch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit am gemieteten Schiff verursacht werden, sollten bei der Versicherung inbegriffen sein. Die Versicherung deckt Schäden an anderen Personen (auch Crewmitglieder) ab. Die Haftpflicht des Bootseigentümers würde in diesem Fall nicht für Ansprüche von Crewmitgliedern aufkommen. Beim Abschluss einer Skipperhaftpflicht ist darauf zu achten, dass die Versicherung auch dann greift, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt. Einige Versicherungen tragen die Kosten, wenn Crewmitglieder durch das Steuern des Ruders einen Unfall verursachen.

Kommt die Haftpflicht des Bootseigentümers für den Schadensfall auf, muss die Selbstbeteiligung (= Kaution) auf jeden Fall gezahlt werden. Trotz Skipperhaftpflicht verzichten die Versicherer nicht auf eine Selbstbeteiligung. Bei Sachschäden werden laut Angaben des Bundes der Versicherten oftmals 150 Euro seitens des Versicherers verlangt, in Fällen von grober Fahrlässigkeit sind bis zu 500 Euro Selbstbeteiligung möglich. Meistens sind Skipperversicherungen für sechs Wochen gültig. In Absprache mit der Versicherung sind gegebenenfalls auch Sonderregelungen möglich.

Was der Skipper noch alles versichern kann

Darüber hinaus können sich Skipper gegen weitere mögliche Gefahren absichern. Inwiefern Zusatzversicherungen sinnvoll sind, sollte im Einzelfall geprüft werden. Viele Versicherer und Charterfirmen bieten eine Kautionsversicherung. Sie minimiert das Risiko nach einem Unfall, für die Selbstbeteiligung der Haftpflicht aufkommen zu müssen und somit die gezahlte Kaution zu verlieren. Für Skipper, die mehrfach im Jahr eine Yacht chartern, lohnt es sich über eine solche Versicherung nachzudenken. Bei einer Skipper- Insassenunfallversicherung sind der Skipper und die Crew mitversichert. Bei einem Unfall wird die vereinbarte Versicherungssumme durch die gemeldeten Personen geteilt. Wer jedoch schon eine private Unfallversicherung besitzt, ist bereits weltweit versichert. Daher muss genau geprüft werden, ob die private Unfallversicherung ausreichend oder der Abschluss einer Skipperunfallversicherung notwendig ist.

 

 

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