Das Wichtigste zum Carsharing 


In Großstädten lohnt sich oft kein eigenes Auto. Wer trotzdem mal schnell mit dem Auto irgendwohin muss, kann das sogenannte Carsharing nutzen. Interessierte sollten sich jedoch vorher genau über die Vertragsbedingungen und den Versicherungsschutz informieren. Banktip erklärt das Wichtigste.


Es gibt grundsätzlich drei Arten des Carsharing: stationsbasiert, free-floating und privates Carsharing. Bei den stationsbasierten Angeboten sind die Fahrzeuge an bestimmte Orte gebunden. Der Fahrer muss das Auto an einer Station abholen und wieder an einer Station abgeben. Das free-floating Angebot erlaubt den Carsharing-Kunden mehr Flexibilität. Die Fahrzeuge können überall abgestellt und abgeholt werden. Die Kunden können mittels einer App und GPS die in der Nähe parkenden Fahrzeuge finden.

Das private Carsharing ist abhängig von Besitzer und Mieter. Anders als bei Fahrgemeinschaften, vermieten die Besitzer ihre privaten Fahrzeuge. Wer diese Angebote nutzt, muss mit dem Besitzer Standort der Abgabe und Übergabe abmachen. Oftmals sind die Carsharing Angebote auf eine Stadt oder Umgebung begrenzt. Carsharer dürfen also nur in einem bestimmten Gebiet die privat gemieteten Fahrzeuge nutzen.

Wer seine gemieteten Autos nicht von anderen Verbrauchern mietet, muss sich zunächst für einen Anbieter entscheiden. Dazu muss man sich auf der Homepage der Carsharer registrieren. In der Regel fällt eine Anmelde­gebühr an. Kommerzielle Anbieter sind zum Beispiel DriveNow oder Flinkster. Die Mieter zahlen die Zeit, die sie das Auto nutzen. Allerdings müssen sie nicht für Parkkosten oder Benzin aufkommen. Auch hier gilt häufig eine lokale Begrenzung bei der Autobenutzung.

Versicherungsschutz ist unterschiedlich


Auch mit Mietautos können Unfälle geschehen - selbstverschuldet oder unverschuldet. Kunden von Carsharing Angeboten sollten daher besonders auf die Vertragsbedingungen zu diesem Thema achten. Nicht immer sind alle Eventualitäten über die Versicherung gedeckt. Auch kann die Selbst­beteiligung hoch ausfallen. Nach Angaben des Gesamtverbandes Deutscher Versicherer sind die Wagen in der Regel vollkaskoversichert. Dies stimmt jedoch nicht immer. So bietet DriveNow eine Teilkaskoversicherung und eine Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung an. Die Höhe der Selbst­beteiligung von 750 Euro kann jedoch auf 350 Euro gedrosselt werden. Dazu müssen die Kunden entweder pro Fahrt einen Euro Gebühr zusätzlich bezahlen oder einen jährlichen Zusatzbetrag von 99 Euro leisten.

Bei Flinkster sollte vor Vertragsabschluss der Versicherungsschutz besprochen werden. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn Tochter gibt es Haftpflicht- als auch Teil- und Vollkasko­versicherungsschutz. Was für welches Auto gilt und wie teuer der jeweilige Schutz ist, geht aus der Preisliste hervor. Die Selbstbeteiligung beträgt in der Regel 1.500 Euro. Jedoch kann man sie mit einer zusätzlichen jährlichen Gebühr von 90 Euro auf 300 Euro senken. Zahlt der Verbraucher 199 Euro im Jahr, kann er die Selbstbeteiligung auf Null setzen.

Im Falle eines Unfalls


Wenn ein Unfall mit dem Carsharing-Fahrzeug passiert, sollte sofort die Polizei benachrichtigt werden. Bei den meisten Anbietern liegt zudem ein Schadensaufnahmeformular im Auto. Auch hier gilt zu beachten, welche Bedingungen die Anbieter im Vertrag nennen. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten Verbraucher diese Details im Voraus genau klären. Zudem empfiehlt es sich immer den Unfall mit Fotos zu dokumentieren. Auch sollten die Betroffenen so schnell wie möglich den Anbieter kontaktieren. Diese klären auch die Schuldfrage. Gibt ein Unfallopfer eine verfrühte Schuldanerkennung ab, kann es laut Flinkster zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen.

Bei DriveNow muss der Geschädigte einen schriftlichen Unfallbericht an den Anbieter senden. Wenn er keine Verletzung erlitten hat, darf er den Unfallort erst verlassen, wenn ein Abschleppwagen das Auto in Obhut genommen hat oder DriveNow sein Ok gibt, dass Auto auf einem Parkplatz stehen zu lassen.

Bei der privaten Autovermietung muss der Vermieter die Benutzung mit seinem Versicherer klären. Verheimlicht ein Besitzer, dass weitere Personen mit dem Auto fahren, riskiert er seinen Versicherungsschutz. Weiterhin sollten die Autovermieter die Versicherer vergleichen, damit sie den besten Schutz bekommen. Findet sich ein anderer Anbieter, kann unter Umständen die bisherige Kfz-Versicherung gekündigt werden.

Banktip empfiehlt Autofahrern bei ungeklärter Schuldfrage einen Anwalt hinzuziehen. Die Kosten übernimmt - wenn vorhanden - die Verkehrsrechts­schutzversicherung.

Weitere Bedingungen und Kosten


1.) Verbraucher sollten auf versteckte Kosten achten, wie etwa Mehrkosten bei der postalischen Zustellung der Rechnung.

2.) Verbraucher sollten grundsätzlich mit 0,00 Promille fahren. Bei ungeklärter Schuldfrage kann sonst der Fahrer die Schäden aus eigener Tasche bezahlen.

3.) Das Auto sollte vor und nach der Fahrt auf Schäden kontrolliert werden. Ist vor Fahrtantritt etwas nicht in Ordnung, sollte dies umgehend dem Anbieter gemeldet werden. Beim Abstellen des Autos sollten Nutzer nochmals alles kontrollieren. Vergisst man zum Beispiel das Licht auszu­machen, muss ein Techniker zu dem Auto fahren. Dieser Aufwand wird Mietern in Rechnung gestellt.

4.) Knöllchen müssen Fahrer ebenfalls selbst bezahlen. Wer also mit dem Auto zu schnell fährt oder falsch parkt, bekommt die Punkte auf das Konto in Flensburg. Das Bußgeld geht vom Konto runter.

5.) Geschieht ein Unfall mit dem Mietauto, ist die private Versicherung nicht betroffen.

Fazit


Carsharing ist vor allem für Verbraucher von Bedeutung, die kein eigenes Auto besitzen. Jedoch empfiehlt Banktip vor Antritt die unterschiedlichen Vertragsbedingungen genau zu kontrollieren und zu vergleichen. Unter Umständen kann ein Steinschlag oder ein Schlaglochschaden teurer für den Mieter werden, als der Unterhalt für ein eigenes Auto.

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