Kfz-Versicherung früher kündigen 

Im November heißt es wieder für die Autofahrer Kfz-Versicherungen vergleichen. Denn wer zum neuen Jahr zu einer günstigeren Versicherung wechseln möchte, muss seine Kündigung bis spätestens Ende November einreichen. In bestimmten Fällen ist jedoch auch eine frühere Kündigung möglich.

Kfz-Versicherungsverträge werden in der Regel mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Meistens beginnt die Vertragslaufzeit zum 1. Januar. Daher ist der 30. November eines jeden Jahres der Stichtag für alle, die ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen. Unabhängig von diesem Stichtag existieren jedoch Sonderkündigungsrechte.

1. Fahrzeugwechsel

Die Kfz-Versicherung ist an ein bestimmtes Auto gebunden.  Insofern erlischt mit der Abmeldung des Fahrzeugs auch der bisherige Versicherungsschutz. Autofahrer können sich bei einem neuen Auto  also problemlos nach einer neuen Versicherung umsehen.

2. Beitragserhöhung

Versicherer geben Beitragserhöhungen gerne erst im neuen Jahr bekannt - also nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist. Allerdings können die Versicherten dann von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die neue Kündigungsfrist endet einen Monat nach Mitteilung zur Beitragserhöhung.

3. Verdeckte Beitragserhöhung

Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei einer verdeckten Beitragserhöhung. Nach einem unfallfreien Jahr besteht eine neue Schadenfreiheitsklasse und der Gesamtbeitrag sollte dementsprechend günstiger werden. Hebt die Versicherung aber gleichzeitig den Grundbeitrag an, zahlt der Kunde auch nach einem weiteren unfallfreien Jahr soviel wie zuvor.

Es lohnt sich also, die Rechnungen aufzuheben und zu vergleichen. Hat sich nach einem unfallfreien Jahr der Beitrag im Vergleichs Vorjahresbeitrag nicht korrekt verringert, dann entsteht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht

3. Schadensfall

Nach einem gemeldeten Schadensfall besteht auf beiden Seiten das Recht, den Vertrag zu kündigen. Dies gilt unabhängig davon, ob und wie die Versicherung den Schaden gedeckt hat. Auch hier liegt die Frist bei einem Monat.

Fazit:

Autofahrer können aus verschiedenen Gründen ihre Versicherung wechseln wollen. Diesen Schritt sollten sie sich aber gut überlegen und beim Vergleich nicht nur auf den Gesamtbeitrag achten. Weitere Kriterien zum Wechseln sind zum Beispiel die Selbstbeteiligung, Werkstattbindung oder Sondertarife für bestimmte Berufsgruppen. Vergleichen Sie die besten Angebote mit dem Versicherungsrechner auf Banktip.de.

Günstigere Versicherung entdeckt? Darauf sollten Sie beim KFZ-Versicherungswechsel achten.

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