Was in einer WG zu beachten ist 

Viele Studenten fragen sich, ob man in einer Wohngemeinschaft leben soll oder doch lieber alleine. Besonders zu Semesterbeginn kehren viele Studierende wieder in ihre WGs zurück oder suchen sich neue Mitbewohner.

Wer entspannt mit anderen Bewohnern leben möchte, der sollte vorab ein solides rechtliches Fundament besitzen. Prinzipiell sind drei Vertragsmodelle für Wohngemeinschaften gängig.

Einer der Bewohner tritt als Hauptmieter in den Vertrag ein und vermietet die anderen Zimmer beziehungsweise Bewohner unter. Der Hauptmieter haftet dann für die Gesamtmiete und eventuelle Schäden. Zudem hat er das Recht, seine Mitbewohner auszusuchen und kann ordnungsgemäß kündigen.

Option zwei wäre, wenn alle Bewohner der Wohnung als (Haupt-) Mieter im Vertrag stehen. Dann haften sie gesamtschuldnerisch. Zahlt ein Mitbewohner seine Miete nicht oder verursacht Schäden in der Wohnung, dann kann sich der Vermieter an jeden anderen Mieter halten. Der Vertrag kann auch nur gemeinschaftlich gekündigt werden. Eine Nachmieterklausel ist zu empfehlen, der den Austausch einzelner Mitbewohner zulässt.

Daneben gibt es noch ein drittes Modell. Der Vermieter kann mit jedem einzelnen Mieter einen Einzelvertrag abschließen. Somit haftet jeder für sich selbst. Der Nachteil bei diesem Vertrag ist, dass die Mieter kein Mitspracherecht haben, wer die anderen Zimmer bewohnt.

Vor Risiken in einer WG richtig schützen

Wenn mehrere Leute unter einem Dach leben, dann kann schnell ein Unglück passieren. Sei es ein Brand oder ein Rohrbruch – solche Schäden können erheblich sein. Jeder, der einer WG lebt, sollte eine Hausratversicherung abschließen. Studenten sollten aber prüfen, ob die Versicherung der Eltern das erste eigene Zimmer mit abdeckt. Sofern es einen Hauptmieter gibt, dann braucht der Untermieter einen eigenen Schutz für das Zimmer. Wenn alle Bewohner im Mietvertrag stehen, kann eine gemeinsame Versicherung abgeschlossen werden.

Die Hausratversicherung sichert das Inventar in der Wohnung gegen Schäden, die zum Beispiel bei einem Brand entstehen. Sie greift aber nicht, wenn ein Mitbewohner dem anderen versehentlich eine Tasse Kaffee in den Computer kippt. In diesem Fall greift die private Haftpflichtversicherung, die für jeden Bewohner empfehlenswert ist. Ohne entsprechenden Schutz kann eine kleine Unachtsamkeit zu einem Schaden führen, für den man privat haften muss. Hauptmieter sollten von ihren Untermietern deshalb unbedingt den Nachweis einer Haftpflichtversicherung anfordern.

Foto: © Andre Bonn/fotolia

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