Was sich 2007 ändert
Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Nicht nur Anlass, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen, sondern auch, um sich auf wichtige Änderung im neuen Jahr vorzubereiten. Auch wenn diese nicht so umfangreich wie im ersten Jahr der großen Koalition ausfallen, so sind doch einige Dinge dabei, die vor allem Arbeitnehmer und Sparer betreffen.
Mehrwertsteuererhöhung
Die wohl bedeutendste Änderung ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Sie steigt im Jahr 2007 von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent, der u.a. auf Lebensmittel und Zeitschriften erhoben wird, bleibt jedoch unverändert.
Mit der Mehrwertsteuer wird auch die Versicherungssteuer erhöht. Dadurch werden sich viele Policen verteuern. Der Regelsteuersatz bei der Versicherungssteuer wird ebenfalls von 16 auf 19 Prozent angehoben. Darüber hinaus verteuern sich die Steuersätze für die Feuerversicherung (von 11% auf 14%) und die Seeschiffskaskoversicherung (von 2% auf 3%), die einem gesonderten Steuersatz unterliegen.
Sollten Versicherungen die Erhöhung der Versicherungssteuer an die Kunden weitergeben, kann dies nicht für eine vorzeitige Kündigung der Police genutzt werden. In einigen Versicherungsbereichen, z.B. Kfz-Versicherung, steht den Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn sich die vereinbarte Prämie während der Laufzeit ändert. Die Erhöhung der Versicherungssteuer ist jedoch kein Fall, der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würde.
Reichensteuer
Im Bereich der Lohnsteuer gibt es ebenfalls eine Steuererhöhung ab 2007. Diese wird aber nur einen kleinen Teil der Bevölkerung betreffen. Wer pro Jahr mehr als 250.000,- Euro verdient, muss für den darüber liegenden Teil 45 anstatt 42 Prozent an Lohnsteuer zahlen. Dieser Aufschlag von 3 Prozent gilt allerdings nicht für alle Einkommensarten. Gewinneinkünfte werden von dem Zuschlag verschont. Für Freiberufler, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte fällt somit keine Reichensteuer auf Unternehmensgewinne an.
Haben diese Berufsgruppen allerdings noch andere Einnahmen, etwa aus Vermietung und Verpachtung, so wird für diesen Anteil der Steuerzuschlag fällig. Das Finanzamt stellt hierzu eine gesonderte Berechnung an: Zuerst wird für alle über 250.000,- Euro liegenden Einnahmen der Zuschlag berechnet und sodann ein Entlastungsbetrag ermittelt, um den die Steuerlast dann wieder gemindert wird. Die Ausnahmeregelung für Gewinneinkünfte ist allerdings auf den Veranlagungszeitraum 2007 befristet, da 2008 die Unternehmenssteuerreform in Kraft treten soll.
Senkung Lohnnebenkosten
Auf die Lohnabrechnung im Januar wird so manch einer mit einem lachenden und einem weinenden Auge blicken. Für den traurigen Teil wird der Rentenversicherungsbeitrag sorgen. Dieser steigt von 19,5 auf 19,9 Prozent. Dagegen wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,2 Prozent gesenkt. Unterm Strich sinkt somit die Sozialabgabenlast um 1,9 Prozentpunkte.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze wird bei bei der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern angehoben. Dort werden jetzt bis zu einem Einkommen von 4.550,- Euro Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet. In den alten Bundesländern bleibt die Grenze unverändert bei 5.250,- Euro.
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