Pendlerpauschale
Eine wichtige Einschnitte wird es auch bei Steuervergünstigungen für Arbeitnehmer geben. Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit werden nun weitaus weniger Steuerzahler geltend machen können als noch im Jahr 2006. Wer nur 20 Kilometer von zu Hause entfernt arbeitet, kann künftig keine Fahrtkosten bei der Steuererklärung angeben. Erst ab dem 21. Kilometer werden 0,30 € pro gefahrenem Kilometer anerkannt.
Tatsächlich bringt der Fahrtkostenabzug erst ab einer täglichen Strecke von 34 Kilometern und mehr zusätzliche Entlastung. Bei durchschnittlichen 230 Arbeitstagen kann ein Arbeitnehmer bei 34 Kilometern Arbeitsweg, wovon ihm 14 Kilometer angerechnet werden, insgesamt 966,- Euro an Fahrtkosten geltend machen (14 x 0,3 x 230 = 966). Wer nur 33 Kilometer fährt, kann bereits mit der Werbekostenpauschale von 920,- Euro seine Fahrtkosten ohne besonderen Nachweis berücksichtigen lassen.
Der maximal anzusetzende Betrag für Fahrtkosten beträgt 4.500,- Euro. Wer darüber hinausgehende Kosten absetzen will, kann dies nur tun, wenn für die Fahrten ein eigener oder ein überlassener Pkw verwendet wird. Darüber hinaus müssen die Kosten selbstverständlich nachgewiesen werden.
Arbeitszimmer
Zukünftig werden auch nur noch echte Heimarbeiter das häusliche Arbeitszimmer steuermindernd geltend machen können. Die Kosten für ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden sind nur noch dann steuerlich absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Die Frage, was dies genau bedeutet, wird im Jahr 2007 mit Sicherheit vor einigen Gerichten landen. Denn eine klare Definition gibt es dafür derzeit nicht. Letztlich dürften aber nur noch Tele-Arbeiter, die z.B. vom heimischen Computer aus arbeiten, von der Regelung zum Arbeitszimmer profitieren.
Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag sinkt im Jahr 2007 auf 750,- Euro pro Person. Mit dem unveränderten Werbungskostenpauschbetrag von 51,- Euro sind es dann 801,- Euro an Zinsgewinnen, die der Sparer steuerfrei einnehmen kann. Wer mehr Zinsen erwirtschaftet, muss darauf nicht zwangsläufig Steuern zahlen. In einem gesonderten Ratgeber haben wir für Sie Tipps und Tricks rund um den neuen Sparerfreibetrag zusammengestellt.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
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