Vermögen und Hartz IV
Wer das Arbeitslosengeld II bezieht, kann in Zukunft mehr Vermögen, das für die Altersvorsorge bestimmt ist, unangetastet lassen. Hier bleiben nunmehr 250,- Euro pro Lebensjahr, statt bisher 200,- Euro, anrechnungsfrei. Bei sonstigem Vermögen wurde die Freigrenze allerdings von 200,- Euro auf 150,- Euro pro Lebensjahr abgesenkt.
Darüber hinaus wird es künftig schärfere Kontrollen geben, mit denen der Missbrauch des ALG II unterbunden werden soll. Dafür soll ein flächendeckender Außendienst eingerichtet werden, der Kontrollen im Haushalt von ALG-II-Empfängern durchführt. Neu ist auch, dass das Job-Center allen, die drei mal innerhalb eines Jahres eine angebotene Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme ablehnen, das ALG-II komplett streichen kann. Bislang galt dies nur für Personen unter 25 Jahre.
Gebühren für Finanzamtsanfragen
Wer in Zukunft vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts haben möchte, kann eine solche Auskunft beantragen. Allerdings ist das Finanzamt in Zukunft auch berechtigt, hierfür Gebühren zu verlangen.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem so genannten Gegenstandswert, den der Beantragende selbst angeben muss. Das Finanzamt kann jedoch davon abweichen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Angaben des Antragstellers offensichtlich unzutreffend sind. Der Mindestgegenstandswert beträgt 5.000,- Euro. Hier fallen Gebühren in Höhe von 121,- Euro an. Hält das Finanzamt die Angabe des Gegenstandswertes für unzutreffend oder lässt sich ein solcher nicht ohne Weiteres ermitteln, so werden pro halbe Stunde Arbeitsaufwand 50,- Euro, insgesamt aber mindestens 100,- Euro berechnet.
Bilanzierung
Wer ein Unternehmen betreibt, das einen jährlichen Umsatz von 350.000 Euro erwirtschaftet, unterlag bislang der Bilanzierungspflicht. Ab 2007 wird diese Summe auf 500.000 Euro erhöht. Unterhalb dieser Summe sind Unternehmen nicht mehr verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen.
Investitionszulage
Die Investitionszulage für die neuen Bundesländer wird es auch weiterhin geben. Nachdem das Investitionszulagengesetz Ende 2006 ausläuft, war eine Neuregelung notwendig. Das neue Investitionszulagengesetz sieht weiterhin eine Förderung für Investitionen in den neuen Bundesländern bis 2009 vor.
Neu ist, dass das Beherbergungsgewerbe (Hotellerie, Campingplätze, Jugendherbergen, Erholungs- und Ferienheime) in den Kreis der begünstigten Bereiche aufgenommen wurde. Die Investitionszulage beträgt 12,5 Prozent, in Randgebieten sind es 15 Prozent. Für bewegliche Wirtschaftsgüter in KMU-Betrieben beträgt die Zulage sogar 25 bzw. 27,5 Prozent in Randgebieten.
Leasingfirmen werden übrigens nicht mehr gefördert. Anspruchsberechtigt sind vielmehr nur noch Steuerpflichtige, die selbst einen Betrieb aus den förderfähigen Bereichen (Beherbergungsgewerbe, verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen) unterhalten.
(Stand: Dezember 2006)
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
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