Das ist für 2006 zu beachten 

Neuerungen

Wie bereits erwähnt, wirken sich die für Steuerzahler nachteiligen Änderungen erst bei der nächsten Steuererklärung aus. Gleichwohl gibt es auch in diesem Jahr einige neue Dinge zu beachten.

Kinderbetreuungskosten

Wer Kinder hat kann Kosten, die im Zusammenhang mit deren Betreuung entstehen, zu zwei Drittel absetzen. Der Maximalbetrag liegt hier bei 4.000,- Euro pro Jahr und pro Kind.

Eltern mit KindDie Kosten werden problemlos dann anerkannt, wenn das Kind bzw. die Kinder zwischen drei und fünf Jahre alt sind.

Wenn beide Eltern arbeiten oder es sich um ein alleinerziehendes, berufstätiges Elternteil handelt, gilt das auch für Kinder ab der Geburt bis zum 13. Lebensjahr. Es können sämtliche Kosten (Beitrag für Kita oder Honorar für Tagesmutter) abgesetzt werden. Die Kosten stellen Werbungskosten dar, wenn die Erziehungsberechtigten (beide Eltern oder der Alleinerziehende) arbeiten.

Bei Familien, in denen nur einer arbeitet, können auch Betreuungskosten für Kinder außerhalb des Regelalters (zwischen 3 und 5 Jahre) abgesetzt werden. Für Kinder bis einschließlich 2 Jahre und zwischen 6 und 13 Jahre können hier maximal 2.400,- Euro in Abzug gebracht werden - allerdings nur dann, wenn es sich bei den Betreuungskosten um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt. Die Kinderbetreuung muss also zu Hause stattfinden. Die Kosten werden hier auch nicht vom Einkommen abgezogen, sondern direkt von der Steuerschuld.

Übrigens: Wenn Oma und Opa die Betreuung der Enkel unentgeltlich übernehmen, können die Eltern dennoch etwas absetzen. Dazu müssen den Großeltern die Fahrtkosten erstattet und das Ganze mit einer Quittung dokumentiert werden. Diese Kosten sind nach Angabe des Bundesfinanzministeriums (BMF) absetzbar. Fährt jedoch das zu betreuende Kind zu Oma und Opa, sind diese Fahrtkosten allerdings nicht abzugsfähig, so das BMF.

Altersvorsorge

Für die Steuererklärung 2005 konnten zum ersten Mal Beiträge für die Altervorsorge steuerlich in Ansatz gebracht werden. Insgesamt 12.000,- Euro wurden maximal berücksichtigt. In diesem Jahr steigt dieser Betrag auf 12.400,- Euro für Alleinstehende (Ehepaare: 24.800,- Euro). Bis zum Jahr 2025 erhöht sich der absetzbare Betrag auf dann maximal 20.000,- Euro.

Für Selbstständige, die eine so genannte Rürup-Rente zur Altersvorsorge abgeschlossen haben, verbessert sich die Absetzbarkeit der gezahlten Beiträge erheblich. Bislang nahm das Finanzamt eine "Günstigerprüfung" vor. Bei dieser Prüfung wurden die alte Rechtslage, nach der Selbstständige bis zu 5.069,- Euro an Versicherungsaufwendungen absetzen konnten und die neue Rechtslage, nach der Altersvorsorgebeiträge prozentual absetzbar sind, miteinander verglichen. Wer jetzt mit Versicherungsbeiträgen (Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung etc.) den Betrag von 5.069,- Euro bereits ausschöpfte, lief somit Gefahr, seine gezahlten Beiträge zur Rürup-Rente nicht mehr absetzen zu können.

Nun hat es der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Januar 2006 ermöglicht, die Beiträge zur Rürup-Rente zusätzlich als Sonderausgaben geltend zu machen, auch wenn der Betrag für Versicherungsaufwendungen bereits ausgeschöpft ist.

Haushaltshilfen

GeschirrspülerWer sich im Haushalt helfen lässt, kann die anfallenden Kosten ebenfalls anteilig geltend machen. Hierunter fallen beispielsweise Putzhilfen, Handwerkerleistungen, Einkaufshilfen und Malerarbeiten. Abgesetzt werden können 20 Prozent der Rechnungssumme, maximal 600,- Euro. Diese Regelung gilt bereits seit 2003. Für das Steuerjahr 2006 ist neu, dass sich der maximal absetzbare Betrag erhöht, wenn die haushaltsnahe Dienstleistung in der Pflege und Betreuung einer pflegebedürftige Person besteht. Dann sind sogar maximal 1.200,- Euro absetzbar.

Sollen Handwerkerarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden, so ist zu beachten, dass nur die Kosten für die Dienstleistungen (Arbeit, Anfahrt), nicht aber die Materialkosten absetzbar sind. Der Bund der Steuerzahler weist zusätzlich darauf hin, dass ab dem Steuerjahr 2006 auch sogenannte Kontrollaufwendungen geltend gemacht werden können. Damit fallen beispielsweise auch Kosten für den Schornsteinfeger unter die haushaltsnahen Dienstleistungen.

Steuer für Rentner

Seit dem letzten Jahr müssen auch Rentner ihre Bezüge anteilig versteuern. Ähnlich wie bei der Absetzbarkeit von Beiträgen zur Altersvorsorge steigt der Rentenanteil, der versteuert werden muss, prozentual an. Wer sich im letzten Jahr in den Ruhestand verabschiedet hat, muss 50 Prozent der Rente versteuern. Dies bleibt auch in Zukunft so. Personen mit einem Renteneintritt im Jahr 2006 müssen 52 Prozent der Altersbezüge besteuern lassen. Auch hier gilt dieser Prozentsatz für die kommenden Jahre fort. Der zu versteuernde Anteil an der Rente wird bis zum Jahr 2040 auf dann 100 Prozent angehoben.

Steuerberatungskosten

Wer im letzten Jahr die Steuererklärung nicht selbst gemacht und auf professionelle Hilfe zurückgegriffen hat, der bleibt unter Umständen auf den Kosten dafür sitzen. Seit dem Veranlagungszeitraum 2006 sind die Kosten für den Steuerberater, darunter fallen übrigens auch die Kosten für Steuerprogramme wie das Sparbuch von WISO oder Quicksteuer, nur noch absetzbar, wenn es sich um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt. Als Sonderausgabe können diese Kosten nicht mehr geltend gemacht werden.

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