Vorbereitungen für Steuererklärung 2007
Paare, für die bereits jetzt feststeht, dass einer von beiden in absehbarer Zeit das neue Elterngeld beziehen wird, sollten über einen Steuerklassenwechsel noch in diesem Jahr nachdenken. Das Elterngeld wird anhand des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. Wenn ein potenzielles Elternteil weniger verdient, kann eine Steuerklassenverteilung von III für den Geringverdiener und V für den Besserverdiener möglichst lange vor der Geburt sinnvoll sein. Dies setzt natürlich voraus, dass der Geringverdiener dann auch die Elternzeit nimmt.
Durch das höhere Nettoeinkommen, dass der Geringverdiener durch den Steuerklassenwechsel erzielt, erhöht sich auch das Elterngeld. Im nächsten Jahr können die Steuerklassen dann wieder getauscht werden, so dass der Besserverdiener in der Steuerklasse III wieder mehr herausbekommt. Das Elterngeld des Geringverdieners bleibt hingegen gleich, da ein Steuerklassenwechsel die Höhe des einmal berechneten Elterngeldes nicht berührt.
Wer einen Steuerklassenwechsel aus diesen Gründen erwägt, sollte jedoch bedenken, dass ein Wechsel nur einmal im Jahr möglich ist. Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Wechsel möglichst lange vor der Geburt des Kindes erfolgen muss, damit er sich auf die Höhe des Elterngeldes auswirkt. Das Elterngeld fällt dann zwar höher aus, das Haushaltseinkommen vor der Geburt ist dadurch aber geringer. Ob sich eine solche Maßnahme steuerlich lohnt sollte deshalb vorher einmal gründlich durchgerechnet werden.
(Stand: Februar 2007)
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