Verpflichtung & Fristen 

Wer ist verpflichtet

Eine Steuererklärung müssen alle Personen abgeben,

  • die neben dem Gehalt noch Einkünfte erzielt haben, die 410 Euro übersteigen und die nicht versteuert wurden,
  • für die auf der Lohnsteuerkarte 2006 Freibeträge eingetragen wurden (ausgenommen Pauschbeträge für Behinderte oder Hinterbliebene),
  • die nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurden,
  • die sowohl rentenversicherungspflichtig als auch rentenversicherungsfrei beschäftigt waren,
  • die von mehreren Arbeitgebern unversteuerten Arbeitslohn erhalten haben,
  • die Abfindungen oder Zuwendungen vom Arbeitgeber erhalten haben, die nach der Füntftelregelung besteuert wurden,
  • die in 2006 geschieden wurden und deren früherer Partner in 2006 wieder geheiratet hat,
  • die keine Arbeitnehmer sind und die nach Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mehr als 7.664,- Euro an Einnahmen erzielt haben.

Für alle anderen ist die Abgabe einer Steuererklärung nicht zwingend, kann sich aber dennoch lohnen. Wenn die Werbungskosten die Pauschale von 920,- Euro überschreiten, ist dies zum Beispiel der Fall. Auch Ehepaare, die die Steuerklassenkombination IV IV gewählt haben, und nicht annähernd das gleiche Gehalt bekommen, sollten sich gegenüber dem Finanzamt erklären. Das gilt auch für all jene, die außergewöhnliche Belastungen – etwa den Behindertenpauschbetrag oder Unterhalt an bedürftige Angehörige – geltend machen wollen.

Fristen

Wer verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, hat dafür bis zum 31. Mai 2007 Zeit. Ist dies nicht zu schaffen – etwa weil Belege fehlen – so wird diese Frist regelmäßig auf Antrag verlängert. Es genügt, ein formloses Schreiben an das Finanzamt zu schicken, in dem man um die Verlängerung der Frist bis zum Ende des Jahres bittet. Diese wird in der Regel gewährt. Wer seine Erklärung mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein macht bzw. machen lässt, für den gilt ohnehin die verlängerte Frist bis zum 31.12.2007.

Besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, so hat man theoretisch bis Januar 2009 Zeit. Allerdings wird die Steuererklärung nicht einfacher, je länger sie liegen bleibt. Deshalb sollte man die Frist nicht ohne Grund ausschöpfen.

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