Unbenanntes Dokument

Besteuerung der Erträge im Euroraum 

Steuerfragen im Euroraum

Nur ein Konto im Euro-Ausland anzulegen ist aus steuerlicher und Rendite-Sicht wenig sinnvoll. Erstens ist der gemeinsame Währungs- auch ein gemeinsamer Zinsraum, weswegen die marktüblicher Sparzinsen sich zwischen den Eurostaaten nicht mehr unterscheiden als die Angebote verschiedener Bankhäuser innerhalb Deutschlands.

Auch beim Steuernsparen hilft es nicht, denn innerhalb der EU werden in- und ausländische Kapitalerträge steuerlich gleich behandelt. Sie werden im Steuerbescheid zusammengerechnet und von der Summe Sparerfreibetrag und eventuelle Werbungskosten bzw. Kostenpauschale abgezogen. Darüber hinausgehende Erträge sind zum persönlichen Einkommenssteuersatz im Inland zu versteuern.

EU-Richtlinie vereinheitlicht Besteuerung

Europaweit wurde die Kapitalertragsbesteuerung zuletzt mit Hilfe der Zinsertragssteuerrichtlinie vereinheitlicht. Hierunter fallen folgende Produkte: Zinsen für Sicht- und Sparkonten, Termineinlagen, Zinsen auf fest- oder variabel verzinsliche Anleihen und Rentenfonds sowie Dividendenausschüttungen von Investmentfonds. Steuerfrei bleiben reine Aktienfonds, Anlageprodukte wie Aktien oder Optionen, Erträge aus Lebensversicherungen, Kursgewinne sowie so genannte "Großvater-Anleihen". Das sind Anleihen, die vor dem 1.3.2001 ausgegeben und bei denen keine Folgeinvestitionen getätigt wurden.

Die Zinsrichtlinie gilt seit Juli 2005 und stellt einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden der Mitgliedsstaaten sicher, um Steuerhinterziehung zu vermeiden. Die nationalen Finanzbehörden teilen sich gegenseitig die Identität von Anlegern und die Höhe der Erträge mit. Gleichzeitig wird ein einheitlicher Mindest-Quellensteuersatz festgelegt. Zur Zeit beträgt er 20 Prozent. Die Mitgliedstaaten besteuern dann die gesamten Zinserträge ihrer Bürger nach den eigenen nationalen Vorschriften, also auch Gewinne aus anderen EU-Mitgliedstaaten sowie ihren abhängigen oder assoziierten Gebieten (u.a. die britischen und niederländischen Karibikgebiete und die Kanalinseln).

Ausnahmen in Euroländern außerhalb der EU

Ausnahmen von der Informationsregelung gelten zum Beispiel für Luxemburg, Österreich und Belgien. Auch europäische Drittstaaten wie die Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino haben vergleichbare Regelungen mit der EU vereinbart. Diese Länder erheben die Quellensteuer auf die Erträge ausländischer Anleger selbst und teilen die Steuer mit den Wohnsitzländern der Anleger. Deshalb müssen sie die Vermögenslage ihrer Kunden nicht offen legen, das Bankgeheimnis bleibt gewahrt und auch die Möglichkeit, in diesen Ländern erzielte Kapitalgewinne nur zu deren niedrigerem Quellensteuersatz zu versteuern.

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen