Bausparvertrag verschenken 

Bausparvertrag verschenken

Ein Geschenk-Bausparvertrag ist ein Angebot für alle, die ein nicht alltägliches Geschenk suchen. Mit ihm wird die Möglichkeit geschaffen, aus besonderem Anlass (z.B. Geburt, Volljährigkeit, Eheschließung, Prüfungsabschluss) einen Bausparvertrag, der durch Zahlung der Abschlussgebühr eingelöst wird, zu schenken. Zugleich können auf einen solchen Bausparvertrag Geldgeschenke durch Verwandte, Bekannte, Freunde usw. eingezahlt werden. Den Antrag auf Abschluss eines Geschenkbausparvertrags stellt der Schenker für den Beschenkten. Der Bausparvertrag kommt aber erst mit der Genehmigung des Beschenkten zustande.

Gründe, die für einen Bausparvertrag sprechen

Ein Bausparvertrag ist für den Beschenkten aus mehreren Gründen interessant, neben dem Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen kann er unter gewissen Vorrausetzungen bestimmte staatliche Förderungen in der Sparphase in Anspruch nehmen.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten, wie sich der Staat an der Vermögensbildung von Bausparern beteiligt.

1. Bausparprämie für eigene Sparzahlungen ab dem 16. Lebensjahr

Jährlich zahlt der Staat 10 Prozent Bausparprämie auf die in einem Jahr auf einem Bausparkonto erbrachten Sparzahlungen von maximal 512 Euro, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht über 25.600 Euro im Jahr liegt (Alleinstehende). Bei Verheirateten verdoppelt sich der begünstigte Höchstbetrag auf 1.024 Euro und das maßgebliche Einkommen auf 51.200 Euro. Hierbei ist es unerheblich, ob die Sparbeiträge vom Beschenkten selber oder von den Schenkenden kommen.

2. Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL)

Sollte sich der Beschenkte schon in einem Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnis befinden, zahlt sein Arbeitgeber je nach Tarifvertrag pro Monat bis zu 40 Euro auf sein Bausparkonto ein. Das sind im Jahr schon ohne Zinsen immerhin 480 Euro. Das wiederum belohnt der Finanzminister mit weiteren 10 Prozent Prämie, der Arbeitnehmer-Sparzulage. Dafür darf das zu versteuernde Einkommen nicht über 17.900 Euro liegen (Verheiratete das Doppelte). Wer darüber liegt, kann für seine VL immerhin noch Bausparprämie bekommen, solange er die Höchstbeträge (max. 512 bzw. 1.024 Euro) nicht schon durch eigene Sparzahlungen ausgeschöpft hat.

Zusammen mit Guthabenzinsen in Höhe bis zu 4 Prozent pro Jahr kann in relativ kurzer Zeit eine ansehnliche Summe zusammen kommen.

Nach der Bindungsfrist von 7 Jahren kann der Bausparer dann selbst entscheiden, wofür er das Guthaben verwenden möchte. Er kann aber auch das Bausparen beim Wort nehmen und zusätzlich das zinsgünstige, und über die gesamte Laufzeit zinsfeste Darlehen in Anspruch nehmen.

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