Darlehensablösung 

Darlehensablösung

Das derzeitige Zinsniveau macht viele Bauherren und Immobilienbesitzer nachdenklich, die ihr Haus schon vor einigen Jahren finanziert haben. Hat man im Sommer 1991 in einer Hochzinsphase einen Kreditvertrag mit 10 Jahren Zinsfestschreibung abgeschlossen, so lag der Nominalzinssatz damals bei ca. 9,3 Prozent p.a.

Heute liegt der Zinssatz für den gleichen Kredit fast 3,5 Prozentpunkte niedriger. Bei einem Kreditvolumen von 150.000 Euro bedeutet das einen Unterschied von etwa 440 Euro pro Monat. Ähnlich verhält es sich mit einem zinsgünstigeren Bauspardarlehen.

Wann sollte also umgeschuldet werden?
Grundsätzlich ist zu prüfen, ob die Bank einer vorzeitigen Kreditrückzahlung zustimmen muss - dies regelt der Kreditvertrag. Normalerweise ist man an die Zinsfestschreibungszeit im Kreditvertrag gebunden, sie gilt aber nur für Darlehen, welche im Grundbuch besichert sind. Ist das nicht der Fall, so kann der Kreditvertrag gekündigt werden.

Variable Kredite sind jederzeit kündbar. Ist die Zinsfestschreibung länger als 10 Jahre, kann man danach ebenfalls einseitig den Vertrag kündigen, dies regelt das BGB § 609 a. Alle anderen Kredite sind nur einvernehmlich mit der Bank zu kündigen. Stimmt die Bank einer vorzeitigen Ablösung des Kredites zu, sollte man prüfen, ob sich ein Umschulden wirklich lohnt, oder ob man besser den bisherigen Kredit behält. Denn die Bank verlangt für die vorzeitige Ablösung des Kredites eine Vorfälligkeitsentschädigung, welche den ihr entstandenen Schaden ausgleicht. Der "neue" Kredit erhöht sich also um diesen Betrag, der mit vollen Zinsen zurückgezahlt werden muss.

Hierauf sollten Sie achten!
Viele Berechnungen der Banken sind allerdings falsch und benachteiligen den Bauherrn. Als Laie kann man derartige Berechnungen nicht nachprüfen, und zahlt dann der Bank oftmals den geforderten Betrag.

Will man die Berechnung nicht akzeptieren, sollten man sich fachkundigen Rat holen, um evtl. einen Teil der bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuerlangen. Überhöhte Zahlungen können noch bis zu 30 Jahren danach zurückgefordert werden - Nachrechnen lohnt sich also.

Hat man sich nun für eine Umschuldung durch einen Bausparvertrag entschieden, sollte man die Formalitäten mit seiner Bausparkasse besprechen.

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