Abschlussgebühr 

Abschlussgebühr

Bausparkassen verlangen beim Abschluss des Bausparvertrages eine Gebühr, die je nach Baussparkasse und Bauspartarif zwischen 1,0 und 1,6% der Bausparsumme beträgt. Diese Gebühr wird bei Vertragsabschluss fällig. In der Regel wird sie mit den ersten geleisteten Sparraten verrechnet, kann aber oftmals auch in einer Summe gezahlt werden. Die Abschlussgebühr ist prämienbegünstigt und unter Umständen steuerlich absetzbar.

Bei einigen Bauspartarifen wird die Abschlussgebühr erstattet, wenn der Bausparer bei Ablauf des Vertrages auf eine Zuteilung des Bauspardarlehens verzichtet. Wählen Sie auf jeden Fall eine Bausparkasse, die die Abschlussgebühr zurückzahlt, wenn Sie das Bauspardarlehen später nicht in Anspruch nehmen. Einige zahlen die Gebühr mit (geringen) Zinsen zurück.

Wichtig!
Der Abschluss eines Vertrages mit einer niedrigeren Abschlussgebühr bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass die Gesamtkosten einer Finanzierung dann günstiger sind als bei einem Tarif mit 1,6% Abschlussgebühr.


Die Abschlussgebühr kommt überwiegend dem Vermittler zugute, der sie als Provision erhält. Manche Vermittler neigen dazu, dem Kunden unnötig hohe Bausparverträge zu empfehlen, um somit ihre eigene Provision in die Höhe zu treiben. Hier ist Vorsicht geboten und ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich auf jeden Fall.

Manchmal ist es aber auch sinnvoll eine höhere Abschlussgebühr zu bezahlen, wenn man die zusätzlichen Kosten der jeweiligen Bausparkassen vergleicht. (Beachten Sie dabei monatliche Kontoführungsgebühr, Darlehenszinsen, Darlehensgebühr und sonstige Kosten).

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