Gebühr für Bearbeitung des Wohnungsbauprämienantrages |
Die Wohnungsbauprämiengebühr berechnen die Bausparkassen für die Versendung und Bearbeitung der Wohnungsbauprämienanträge.
Es gibt auch Bauspartarife ohne eine Wohnungsbauprämiengebühr. Es lohnt sich daher, nach Tarifen zu suchen, für die keine Wohnungsbauprämiengebühren bezahlt werden müssen.
Gebühr für die Ermittlung des Beleihungswertes einer Immobilie |
Sie wird vom Kreditgeber dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt, wenn er das zu finanzierende Objekt (Eigentumswohnung, Haus) schätzen lässt. Es wird also eine Beleihungsgrenze festgelegt. Der Schätzer kann ein Mitarbeiter einer Bank oder ein vereidigter Sachverständiger sein.
Die Schätzgebühr wird als bestimmter Prozentsatz entweder auf die Darlehenssumme oder auf den Objektwert erhoben. Letzteres ist meistens teurer - vor allem dann, wenn das Darlehen erheblich niedriger ist als der Wert des Hauses bzw. Grundstücks.
Es gibt auch Bauspartarife, bei denen keine Schätzgebühren anfallen. Es lohnt sich daher, nach Tarifen zu suchen, für die keine Schätzgebühren bezahlt werden müssen.