Darlehensgebühr |
Sobald die Bausparkasse das Bauspardarlehen zur Verfügung stellt, wird in der Regel eine Darlehensgebühr fällig. Sie stellt eine Bearbeitungsgebühr für die beantragte Darlehenssumme dar und dient zur Abdeckung der Kosten für die Verwaltung des Darlehens.
Die Darlehensgebühr beträgt meist zwischen 2 und 3% der Darlehenssumme und ist mit Auszahlung des gesamten Bausparguthabens fällig.
Sie wird dem Bausparguthaben entnommen, das heißt das Bauspardarlehen wird um die Höhe der Darlehensgebühr erhöht.
Da sie dem Darlehen zugerechnet wird und getilgt werden muss, sind auch Zinsen für die Gebühr zu bezahlen.
Beispiel:
Bausparsumme | 50.000 Euro |
40% Ansparung | 20.000 Euro |
Darlehen | 30.000 Euro |
Darlehensgebühr: 2% | = 600 Euro |
Die Darlehensgebühr wird auf das Darlehen aufgeschlagen, somit müssen 30.600 Euro zurückgezahlt werden. Die Darlehensgebühr ist steuerlich absetzbar, da sie zu den Kosten der Geldbeschaffung zählt.
Es gibt auch Bauspartarife ohne eine Darlehensgebühr. Es lohnt sich daher, nach Tarifen zu suchen, für die keine Darlehensgebühren bezahlt werden müssen.