Kontoführungsgebühr 

Kontoführungsgebühr

Das Bausparkonto wird wie ein normales Konto geführt. Man kann es mit einem Girokonto vergleichen, bei dem Kontoführungsgebühren anfallen.

Die Kontoführungsgebühr ist hier eine jährliche Gebühr, die im ersten Vertragsjahr zumeist anteilig und danach jeweils zum Kalenderjahresbeginn von den Bausparkassen dem Konto belastet werden. Diese Gebühr dient der Kostendeckung im Rahmen des Verwaltungsaufwandes für die Kontoführung.

Die Kontoführungsgebühren variieren von Bausparkasse zu Bausparkasse. Im Regelfall liegen sie aber zwischen 7,50 und 10 Euro je nach Bausparkasse und Tarif.

Einige Bausparkassen bieten allgemein oder für bestimmte Tarife die Kontoführung kostenlos an, ein Vergleich lohnt auch hier.

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