Wohngeld wird reformiert 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktionssicherheit (BMUB) reagiert mit einer Wohngeldreform auf die Entwicklung des Einkommens und der Warmmieten. 2016 soll deshalb das Wohngeld steigen.

Die sogenannten Tabellenwerte werden demnach angepasst. Berücksichtigt werden neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der weitere Anstieg der Nebenkosten und die damit verbundene Bruttowarmmiete. Seit der letzten Reform 2009 sind die Preise durchschnittlich um acht Prozent und bei den Warmmieten um neun Prozent gestiegen. Eine Anpassung der Tabellenwerte erfolgt um durchschnittlich 39 Prozent.

Die Miethöchstbeträge sollen regional gestaffelt angehoben werden. Die Miethöchstbeiträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. In den Regionen, in denen die Mieten stark gestiegen sind, soll auch das Wohngeld überdurchschnittlich stark ansteigen. Von der neuen Reform werden circa 870.000 Haushalte profitieren. 90.000 Haushalte gehören dazu, die bisher auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Gerade Familien und Rentnern kommen die Verbesserungen zugute. Die Wohngeldreform soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Beispiel: 

Eine Familie mit zwei Kindern (drei und vier Jahre) in Rosenheim (Bayern) zahlt eine Kaltmiete von 700 Euro. Der Vater verdient monatlich 1600 Euro und die Mutter 450 Euro. Für die Kinder bekommt das Ehepaar 368 Euro Kindergeld. Aktuell bezieht die Familie 98 Euro Wohngeld zuzüglich 280 Euro Kinderzuschlag. Ab dem 1. Januar 2016 erhöht sich der Anspruch auf Wohngeld auf 194 Euro. Somit hat die Familie jeden Monat 96 Euro mehr zur Verfügung.

4-Personen-Haushalt: Paar mit zwei Kindern aus Rosenheim (Bayern, Mietstufe IV)

Brutto-Einkommen des Mannes: 1600 Euro
Brutto-Einkommen der Frau: 450 Euro
Kindergeld: 368 Euro
Kinderzuschlag: 280 Euro

Plus Bildungs- und Teilhabepaket

Bruttokaltmiete: 700 Euro

Wohngeld bisher: 98 Euro
Wohngeld zukünftig: 194 Euro

Die Familie überschreitet bisher den Höchstbetrag von 649 Euro. Bei der Ehefrau (Brutto gleich Netto) entfällt der sechs-prozentige Pauschalabzug beim Einkommen.

Foto: © Banktip

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