Dürfen Mieter in der Wohnung rauchen? 

Der Bundesgerichtshof hat sich am 18.02.2015 mit einer Frage beschäftigt, ob der Vermieter einem Mieter kündigen darf, wenn es im Treppenhaus nach Zigarettenqualm riecht. Werden andere Mietparteien durch den rauchenden Mieter beeinträchtigt? (Az.: VIII ZR 186/14)

Seit 40 Jahren ist der Beklagte Mieter einer Wohnung in Düsseldorf. Die Vermieterin hat das Mietverhältnis fristgemäß gekündigt. Aus der Wohnung des Beklagten (raucht 15 Zigaretten am Tag) gelang täglich "Zigarettengestank" in das Treppenhaus. Der Mieter lüftete nicht ausreichend und leerte die Aschenbecher nicht aus. Das Amtsgericht hat dadurch der Räumungsklage stattgegeben. Das Landgericht hat zudem die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

Die vom Landgericht zugelassene Revision hatte Erfolg und führte zur Zurückweisung des Rechtsstreits an eine andere Kammer des Berufungsgerichts. Der zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Geruchsbelästigung der Mitmieter durch Zigarettengeruch entstehen kann. Der Mieter könnte dies durch zumutbaren Maßnahmen (lüften der Fenster) verhindern. Eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten des Mieters (Gebot der Rücksichtnahme) wurde festgestellt, vor allem wenn die Gesundheit unter den Beeinträchtigungen leidet.

Im Streitfall war dem Bundesgerichtshof eine Beurteilung, ob eine fristlose Kündigung oder auch nur eine ordentliche Kündigung vorlag, nicht möglich. Denn die Würdigung des Berufungsgerichts erfolgte aufgrund einer lückenhaften Aufnahme der Tatsachen unzureichend. Deshalb hat der Bundesgerichtshof die Sache an eine andere Kammer zurückverwiesen. Somit wird die erforderliche Feststellung nachgeholt.

Foto: © Thorben Wengert/pixelio

Top Empfehlungen Ratenkredit

Santander Consumer Bank AG

Geb. Sollzinssatz ab 3,99% p.a.
eff.Zins 3,91% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 5,9 % Sollzins geb. p.a./5,19 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot

ING-DiBa AG

Geb. Sollzinssatz 3,92% p.a.
eff.Zins 3,99% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 3,92 % Sollzins geb. p.a./3,99 % eff. Zins p.a

MEINUNGEN
Zum Angebot

Targobank

Geb. Sollzinssatz ab 2,91% p.a.
eff.Zins 2,95% p.a. 
2/3 aller Kunden erhalten: 8,17 % Sollzins geb. p.a./8,49 % eff. Zins p.a. 

MEINUNGEN
Zum Angebot