Einkommensteuererklärung 2008: Die besten Steuertipps für Ehen und Partnerschaften 

Kinderbetreuungskosten: Maximalen Steuervorteil durch Minijob sichern

Eltern können zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten steuerlich abziehen, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Bei der klassischen Alleinverdiener-Ehe ist ein Sonderausgabenabzug für Kindergartenkinder zwischen drei bis sechs Jahren möglich. Um die Betreuungskosten für bis 14jährige Kinder als Werbungskosten abziehen zu können, müssen dagegen beide Elternteile berufstätig sein. Diese Voraussetzung ist schon erfüllt, wenn ein Elternteil Vollzeit arbeitet und der andere einen Minijob mit mindestens zehn Stunden pro Woche hat.

Steuerermäßigung auch ohne gesetzliche Unterhaltspflicht möglich

Unterhaltszahlungen können Sie ausnahmsweise auch dann absetzen, wenn Sie gesetzlich gar nicht verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen. Das gilt vor allem für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, bei denen Ansprüche auf Sozialhilfe und Arbeitslosengeld wegen des Zusammenlebens bzw. wegen der Unterhaltsleistungen gekürzt werden.

Steuerberatungskosten pauschal ansetzen

Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine, Kosten für steuerliche Fachliteratur und Steuersoftware können Sie pauschal zu 50 Prozent den Werbungskosten zuordnen. Unabhängig davon folgt das Finanzamt Ihrer Aufteilung bei gemischten – also sowohl privat als auch beruflich veranlassten – Steuerberatungskosten bis zu 100 Euro pro Jahr.

Jahresgrenzbetrag fürs Kindergeld im Auge behalten

Rechtzeitig vor dem Jahresende sollten Sie prüfen, ob Ihr Kind nicht zuviel verdient. Deutet sich schon eine (relativ geringe) Überschreitung des Grenzbetrags von 7680 Euro jährlich an, könnten noch vor dem Jahresende Kosten "produziert" werden, um die Einkünfte zu vermindern. Dazu eignen sich vor allem die Werbungskosten, z. B. der Kauf von sofort abziehbaren Arbeitsmitteln wie PC, Schreibtisch, Bücherregal, Fachliteratur etc.

Steuerlast schon im Laufe des Jahres reduzieren

Wenn Sie Ihr monatliches Netto erhöhen möchten, bietet sich für das laufende Jahr bis zum 30.11. ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt an. Das Ergebnis ist ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Um auch ohne allzu hohe Werbungskosten zumindest große Teile der Lohnsteuer auf das höher besteuerte Weihnachtsgeld zu sparen, können Sie sich auch einen Freibetrag nur für November/Dezember eintragen lassen.

Kosten für künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen

Den Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung, den die Krankenkasse nicht übernimmt, können Sie als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Das gilt für verheiratete und unverheiratete, empfängnisunfähige Frauen, die in einer festen Partnerschaft leben. Achtung: Schlechte Karten haben Paare, bei denen der Mann zeugungsunfähig ist. Bei einer künstlichen Befruchtung mit dem Samen eines fremden Mannes ist bisher kein Abzug der Kosten möglich.

Kindergeld bei Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche des Kindes sichern

Wenn Ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahren alt ist und eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen kann, können Sie noch Kindergeld erhalten. Dafür verlangt die Familienkasse Nachweise: Sofern Ihr Kind sonst nichts unternimmt (Eigenbewerbungen, Suchanzeigen etc.), muss es sich zumindest alle drei Monate bei der Ausbildungsvermittlung der Agentur für Arbeit als „Ausbildungsplatz suchend“ melden und sich „ausbildungswillig“ zeigen. Auch arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr müssen sich alle drei Monate als arbeitsuchend melden.

Aufwand für das Ehrenamt als Spende ansetzen

Wenn Sie ehrenamtlich für einen Verein arbeiten (z. B. als Übungsleiter), können Sie Ihren Aufwand (z. B. Fahrtkosten) als Spende geltend machen. Das funktioniert, wenn Sie dem Finanzamt eine schriftliche Vereinbarung vorlegen, aus der sich ergibt, dass Sie gegenüber dem Verein tatsächlich Anspruch auf Ersatz Ihrer Kosten haben und darauf förmlich verzichten. Doppelverdiener-Ehe kann sich ab 2010 steuerlich lohnen Der Gesetzgeber will ein aufwändiges Faktorverfahren einführen, mit dem Ehepaare – allerdings erst ab dem Jahr 2010 – ihren Lohnsteuerabzug schon im Laufe des Jahres möglichst genau aussteuern und damit optimieren können. Das Verfahren soll Alleinverdiener-Ehepaare motivieren, zu Doppelverdiener-Paaren zu werden.

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