Einkommensteuererklärung 2008: Die besten Steuertipps für Familien ohne Trauschein 

Einkommensteuererklärung 2008: Die besten Steuertipps für Familien ohne Trauschein

Steuerermäßigung auch ohne gesetzliche Unterhaltspflicht möglich

Unterhaltszahlungen können Sie ausnahmsweise auch dann absetzen, wenn Sie gesetzlich gar nicht verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen. Das gilt vor allem für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, bei denen Ansprüche auf Sozialhilfe und Arbeitslosengeld wegen des Zusammenlebens bzw. wegen der Unterhaltsleistungen gekürzt werden.

Steuerlast schon im Laufe des Jahres reduzieren

Wenn Sie Ihr monatliches Netto erhöhen möchten, bietet sich für das laufende Jahr bis zum 30.11. ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt an. Das Ergebnis ist ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Um auch ohne allzu hohe Werbungskosten zumindest große Teile der Lohnsteuer auf das höher besteuerte Weihnachtsgeld zu sparen, können Sie sich auch einen Freibetrag nur für November/Dezember eintragen lassen. Steuervorteile durch Kinderbetreuungskosten nutzen Eltern können zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten steuerlich abziehen, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Für Kindergartenkinder zwischen drei bis sechs Jahren ist ein Sonderausgabenabzug möglich. Um die Betreuungskosten für bis 14jährige Kinder als Werbungskosten abziehen zu können, müssen dagegen beide Elternteile berufstätig sein. Diese Voraussetzung ist schon erfüllt, wenn ein Elternteil Vollzeit arbeitet und der andere einen Minijob mit mindestens zehn Stunden pro Woche hat. Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung beantragen Unverheiratete oder getrennt lebende Eltern minderjähriger Kinder können einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von jährlich 1.080 Euro pro Kind für sich beantragen. Falls sich die Eltern zu einer Heirat entschließen, verdoppelt sich dieser Freibetrag sogar auf 2.160 Euro.

Betreuungskosten für Beaufsichtigung bei den Schulaufgaben absetzen

Kosten für die Beaufsichtigung Ihres Kindes bei der Erledigung seiner häuslichen Schulaufgaben können Sie als Betreuungskosten absetzen. Zahlen Sie für die Nachmittagsbetreuung in der Schule „Elternbeiträge“, die auch Nachhilfe, bestimmte Kurse oder Verpflegung enthalten, sind diese nur anteilig zu berücksichtigen. Lassen Sie sich die Beträge, die auf die reine Betreuung entfallen, gesondert aufschlüsseln! Kinderbetreuung durch Familienmitglieder steuerlich berücksichtigen lassen Sie können auch Familienmitglieder mit der entgeltlichen Betreuung Ihrer Kinder beauftragen und dafür Steuervorteile beanspruchen. Dazu sollten Sie vorher klare und eindeutige vertragliche Vereinbarungen treffen. Außerdem darf es sich nicht nur um die üblichen familiären (geringfügigen) Gefälligkeiten handeln. Die Gestaltung funktioniert aber nur, wenn die Betreuungsperson nicht in Ihrem Haushalt lebt.

Höheres Elterngeld durch erhöhten Nettolohn sichern

Wie hoch das Elterngeld ausfällt, richtet sich nach dem durchschnittlichen Netto-Arbeitslohn der letzten zwölf Monate. Ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte z. B. für Fahrten zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Fortbildungs- und Kinderbetreuungskosten etc. führt zu einer Erhöhung des Nettolohns und damit auch des Elterngeldes.

Kosten für künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen

Den Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung, den die Krankenkasse nicht übernimmt, können Sie als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Das gilt für verheiratete und unverheiratete, empfängnisunfähige Frauen, die in einer festen Partnerschaft leben. Achtung: Schlechte Karten haben Paare, bei denen der Mann zeugungsunfähig ist. Bei einer künstlichen Befruchtung mit dem Samen eines fremden Mannes ist bisher kein Abzug der Kosten möglich.

Jahresgrenzbetrag fürs Kindergeld im Auge behalten

Rechtzeitig vor dem Jahresende sollten Sie prüfen, ob Ihr Kind nicht zuviel verdient. Deutet sich schon eine (relativ geringe) Überschreitung des Grenzbetrags von 7680 Euro jährlich an, könnten noch vor dem Jahresende Kosten "produziert" werden, um die Einkünfte zu vermindern. Dazu eignen sich vor allem die Werbungskosten, z. B. der Kauf von sofort abziehbaren Arbeitsmitteln wie PC, Schreibtisch, Bücherregal, Fachliteratur etc.

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