Einkommensteuererklärung 2008: Die besten Steuertipps für Frauen 

Einkommensteuererklärung 2008: Die besten Steuertipps für Frauen

Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung beantragen

Eltern minderjähriger Kinder können einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 1.080 Euro beantragen. Das gilt auch für Alleinerziehende, wenn das Kind bei ihnen und nicht in der Wohnung des Vaters gemeldet ist.

Individuell fürs Alter vorsorgen und staatliche Förderung nutzen

Frauen machen Babypausen, verdienen weniger als Männer und sind deshalb im Alter stärker von Armut bedroht. Grund genug, sich mit der privaten Altersvorsorge zu befassen. Beispiel "Riester-Verträge": 2008 hat die staatliche Riester-Förderung die höchste Stufe erreicht. Die Grundzulage beträgt jetzt 154 Euro und die Kinderzulage 185 Euro. Zusätzlich können Sie ggf. höchstens 2.100 Euro als Sonderausgaben absetzen. Informieren Sie sich anhand unabhängiger Testberichte vorab über die möglichen Anlageformen!

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ansetzen

Sind Sie alleinstehend und erziehen Sie ein Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, können Sie einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro steuerlich geltend machen. Dazu muss das Kind zu Ihrem Haushalt gehören, also bei Ihnen gemeldet sein. Ist das Kind z. B. auch beim Vater gemeldet, steht Ihnen als Alleinerziehende der Entlastungsbetrag trotzdem zu, wenn Sie das Kindergeld erhalten. Im Lohnsteuerabzugsverfahren entspricht der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende der Steuerklasse II.

Beautyfaktor Zähne: Fiskus an den Kosten für Implantate beteiligen

Sie sollten versuchen, den Teil der Kosten für fest implantierten Zahnersatz, den die Krankenkasse nicht erstattet, als außergewöhnliche Belastungen anzusetzen, auch wenn es kostengünstigere Behandlungsmethoden gibt.

Vom Steuerbonus für Gesundheitsvorsorge profitieren

Möchten Sie Ihren allgemeinen Gesundheitszustand verbessern? Dann sprechen Sie Ihren Arbeitgeber gleich auf Bewegungsprogramme, Ernährungsberatungen, Angebote zur Stressbewältigung und Entspannung oder zur Suchtprävention an. Denn er kann Ihnen solche Maßnahmen demnächst jährlich mit maximal 500 Euro lohnsteuerfrei finanzieren – voraussichtlich schon (rückwirkend) ab 2008.

Private Umzugskosten direkt vom Finanzamt bezuschussen lassen

Auch für private Umzugskosten ohne beruflichen Grund gibt es eine Steuerermäßigung! Klassische Umzugsdienstleistungen werden als "haushaltsnahe Dienstleistungen" bezuschusst. Wenn Sie z.B. eine Rechnung des Speditionsunternehmens vorlegen können und diese per Überweisung beglichen haben, können Sie dafür eine direkte Steuerermäßigung (Gutschrift) von 20 % der Kosten, höchstens 600 Euro, erhalten.

Steuervorteile durch Kinderbetreuungskosten nutzen

Eltern können zwei Drittel der Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung steuerlich abziehen, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Bei der klassischen Alleinverdiener-Ehe ist ein Sonderausgabenabzug für Kindergartenkinder zwischen drei bis sechs Jahren möglich. Um die Betreuungskosten für bis 14jährige Kinder als Werbungskosten abziehen zu können, müssen dagegen beide Elternteile oder ein alleinerziehender Elternteil berufstätig sein.

Kosten für Beaufsichtigung bei den Schulaufgaben absetzen

Kosten für die Beaufsichtigung Ihres Kindes bei der Erledigung seiner häuslichen Schulaufgaben können Sie als Betreuungskosten absetzen. Zahlen Sie für die Nachmittagsbetreuung in der Schule „Elternbeiträge“, die auch Nachhilfe, bestimmte Kurse oder Verpflegung enthalten, sind diese nur anteilig zu berücksichtigen. Lassen Sie sich die Beträge, die auf die reine Betreuung entfallen, gesondert aufschlüsseln!

Steuerlast schon im Laufe des Jahres reduzieren

Wenn Sie Ihr monatliches Netto erhöhen möchten, bietet sich für das laufende Jahr bis zum 30.11. ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt an. Das Ergebnis ist ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Um auch ohne allzu hohe Werbungskosten zumindest große Teile der Lohnsteuer auf das höher besteuerte Weihnachtsgeld zu sparen, können Sie sich auch einen Freibetrag nur für November/Dezember eintragen lassen.

Weitere Steuerspartipps erhalten Sie unter www.konz-steuertipps.de

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