Wer sich selbst das Leben nimmt oder es versucht, bleibt in Deutschland straffrei. Anders sieht es bei geschäftsmäßigen Angeboten zur Suizidhilfe aus. Diese sind künftig strafbar. Der Bundestag verabschiedete dazu heute einen Gesetzentwurf.
Wer also auf Wiederholung angelegt Menschen tödliche Medikamente gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Angehörige oder sehr nahe stehende Personen sollen straffrei bleiben.
Die Entscheidung bedeutet, dass von Vereinen organisierte Sterbehilfe nicht erlaubt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese kommerzielle Zwecke verfolgen oder nicht. Bislang handelten diese in einer rechtlichen Grauzone.
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